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19. September 2025

Dauerparkausweise für Weberei-Parkplätze und Marktplatz zuhause drucken

Stadt Gütersloh stellt ab jetzt neues digitales Verfahren zur Verfügung.

Ab jetzt erhalten Bürgerinnen und Bürger Dauerparkausweise für die Parkplätze in Zone IV einfacher und schneller. Das Beantragungsverfahren läuft nun vollständig digital. Nutzende können ihren Parkausweis für den Bereich am Marktplatz und an den Weberei-Parkplätzen bequem online im Bürgerportal der Stadt beantragen und erhalten ihn innerhalb weniger Minuten zum Selbstausdrucken.

Die Registrierung erfolgt über die BundID, die ganz leicht und innerhalb weniger Minuten während des Prozesses beantragt wird. Die BundID ist ein zentrales Online-Konto, das für viele digitale Verwaltungsdienste genutzt wird. Für den eigentlichen Parkausweis-Antrag müssen nur der Ausweis und Fahrzeugschein digital hochgeladen werden. Die Gebühren lassen sich dann per Lastschrift, PayPal oder Giropay bezahlen. Nach erfolgreicher Prüfung steht der Parkausweis sofort als PDF-Download bereit. Neu ist zudem ein QR-Code, mit dem die Mitarbeitenden der Verkehrsüberwachung die Echtheit des Dokuments direkt kontrollieren können.

„Mit dem neuen digitalen Service verkürzen wir die Bearbeitungszeit deutlich und machen die Antragstellung für die Bürgerinnen und Bürger einfacher“, sagt die Leiterin des Bürgerbüros Elena Knorr. „Unser Ziel ist es, digitale Angebote so zu gestalten, dass sie den Menschen spürbar helfen und Abläufe unkomplizierter machen“, betont der Beigeordnete für Digitalisierung Carsten Schlepphorst. „Gerade die Möglichkeit, den Parkausweis direkt zuhause auszudrucken, zeigt, wie bürgerfreundlich digitale Verfahren sein können.“ Auch der Leiter des Fachbereichs Digitalisierung Thorsten Schmidthuis sieht darin einen wichtigen Schritt: „Jeder neue Online-Dienst bedeutet weniger Wege, weniger Aufwand und mehr Komfort für die Gütersloherinnen und Gütersloher.“

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten in Gütersloh. Ein Parkausweis in Zone IV kostet 180 Euro für sechs Monate oder 360 Euro für zwölf Monate. Wichtig: Der Parkausweis ist ausschließlich zum Selbstausdrucken bestimmt und darf auf keinen Fall vervielfältigt werden. Auf der Genehmigung ist folgender Hinweis vermerkt: „Bitte beachten Sie, dass der Nachdruck oder die Nachahmung verboten ist. Wer diese Urkunde eigenhändig verändert oder anderen Personen überlässt, muss mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.“

Menschen, die keine Möglichkeit haben, den Antrag online zu stellen, können weiterhin ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular inklusive aller Nachweise per E-Mail, Fax oder Post einreichen. In diesem Fall wird der Parkausweis nach Bearbeitung ebenfalls per E-Mail zum Selbstausdrucken zugeschickt. Die Bearbeitungszeit kann hier jedoch länger dauern. Weitere Informationen und den direkten Zugang zum Onlinedienst finden Interessierte hier:

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