Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

27. Juli 2026

Wohngeld kann jetzt auch digital beantragt werden

Neuer Online-Service führt Schritt für Schritt durch den Antrag – Kürzere Bearbeitungszeit.

Wohngeld: Mieter können es unter bestimmten Voraussetzungen als Mietzuschuss erhalten, Eigentümer als sogenannten Lastenzuschuss für selbstgenutzten Wohnraum. Den Antrag stellt man bei der örtlichen Wohngeldstelle. Neu ist: Das geht jetzt komplett digital. Die Stadt Gütersloh hat sich dem landesweiten Online-Angebot angeschlossen, das im Rahmen des Online-Zugangsgesetzes (OZG) entwickelt wurde.

Der Antrag auf Zuschuss zu den Wohnkosten kann somit von A bis Z online erledigt werden. Schritt für Schritt führt der digitale Antrag durch alle notwendigen Angaben. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen lädt man unmittelbar hoch. Das Formular wird nach Abschluss automatisch an die Stadt Gütersloh übertragen. Der digitale Weg ermöglicht im Rathaus deutlich kürzere Bearbeitungszeiten, da zum Beispiel Verzögerungen aufgrund fehlender Dokumente entfallen. 

Das neue digitale Angebot des Landes ist über das Bürgerportal der Stadt Gütersloh unter www.guetersloh.de zu erreichen. Von dort wird man auf das Serviceportal „Gemeinsam Online“ weitergeleitet, um den Online-Antrag durchzuführen. Für die Nutzung ist eine Anmeldung mit der Bund-ID erforderlich – die Basisregistrierung lediglich mit E-Mail-Adresse und Passwort reicht aus. Die Bund-ID ist ein einmalig angelegtes persönliches Nutzerkonto und deutschlandweit gültig für sämtliche Online-Dienste von Kommunen, Bund und Ländern.

Wer den digitalen Wohngeldantrag nicht nutzen möchte, kann weiterhin Anträge und Dokumente per Post oder E-Mail bei der Wohngeldstelle einreichen. Antragsunterlagen sind nach wie vor im Rathaus und als Download im Bürgerportal erhältlich. 

Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, können Interessierte mit dem Wohngeldrechner des Landes Nordrhein-Westfalen prüfen (www.wohngeldrechner.nrw.de). Im Anschluss an die unverbindliche Berechnung besteht die Möglichkeit, direkt zum neuen Online-Antrag zu wechseln.